Endlich ist sie da, die eigene Homepage der Fachschaft Zahnmedizin!
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„Das Bundesministerium für Gesundheit erhält die Möglichkeit, die Approbationsordnung für Zahnärzte kurzfristig für die Zeit der epidemischen Lage flexibler zu gestalten. So kann geregelt werden, dass die beiden Vorprüfungen sowie die Zahnärztliche Prüfung beispielsweise an Simulatoren oder anderen geeigneten Medien durchgeführt werden können. Zudem können Lehrveranstaltungen durch digitale Lehrformate unterstützt oder ersetzt werden.
Das Inkrafttreten der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen wird um ein Jahr auf den 1. Oktober 2021 verschoben, damit die Fakultäten zusätzlich zu den coronabedingten Anpassungen ausreichend Zeit für die Umstellung auf die neue Approbationsordnung haben.“
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit